MLL Legal ranked in Leaders League Switzerland 2022: Data Protection, Life Sciences: Regulatory, IT & Outsourcing, Sports Law, Patent Litigation, Trademark Litigation
Leaders League published their 2022 rankings in the areas of Data Protection, Life Sciences: Regulatory, IT & Outsourcing, Sports Law, Patent Litigation and Trademark Litigation.
Start-up Stories Night Event: 31 August 2022, Zurich
MLLStart!’s Start-up Stories Night event will take place on Wednesday 31 August 2022 in Zurich. The Start-up Stories Night event series provide a platform to discuss important topics for start-ups and investors.
Chambers High Net Worth Guide 2022 recommends MLL Legal
MLL Legal is highly recommended in Private Wealth Law and in Art and Cultural Property Law in Chambers High Net Worth (HNW) 2022, the annual comprehensive guide to the private wealth sector.
Neues Tabakproduktegesetz in der Schweiz ab 1. Oktober 2024
Ab dem 1. Oktober 2024 tritt das neue Tabakproduktegesetz (TabPG) in der Schweiz in Kraft und bringt umfassende Änderungen in der Regulierung von Tabakerzeugnissen, E-Zigaretten und ähnlichen Produkten mit sich. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Bevölkerung besser vor den schädlichen Auswirkungen des Tabak- und Nikotinkonsums zu schützen. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen ein strengeres Abgabeverbot an Minderjährige, weitreichende Werbebeschränkungen sowie neue Meldepflichten für die Industrie.
Neue Praxismitteilung des EHRA – Protokollierung von Beschlüssen und das Kapitalband
Wir freuen uns, Sie über die neuesten Entwicklungen im Schweizer Aktienrecht auf dem Laufenden zu halten. Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister (EHRA) hat eine neue Praxismitteilung veröffentlicht, die wichtige Auslegungsfragen zur schriftlichen und virtuellen Beschlussfassung sowie zum Partizipationskapital im Rahmen des Kapitalbandes behandelt. In diesem Artikel beleuchten wir praxisrelevante Aspekte und geben Ihnen wertvolle Empfehlungen, die Ihnen helfen, diese Neuerungen erfolgreich in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
E-Zigaretten/Vapes: Regulierung und Besteuerung werden verschärft
1.—Schweizerisches Tabakprodukterecht 1.1—(Gegenwärtige) Qualifikatorische Besonderheiten im schweizerischen Tabakrecht Aufgrund gegenwärtig (noch) bestehender Besonderheiten innerhalb des schweizerischen Tabakrechts werden die Vorgaben für Tabakprodukte über das Lebensmittelrecht, konkret über das Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, aLMG) vom 9. Oktober 1992, abgeleitet. Demnach bilden Tabakprodukte ein Teilsegment des Lebensmittelbegriffs und wurden bzw. werden unter den altrechtlichen Begriff […]
Regulatorische Entwicklungen zur Nachhaltigkeit in der EU und der Schweiz
Worum geht es? Kurz zusammengefasst.
1.—Zunehmende Regulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Sowohl in der Europäischen Union (EU) als auch in der Schweiz werden die Offenlegungspflichten von Unternehmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (bzw. der nichtfinanziellen Berichterstattung) zunehmend stärker und umfassender reguliert. So müssen grosse Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen in der Schweiz in Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Konzernverantwortungsinitiative seit dem 1. Januar 2024 einen nichtfinanziellen Bericht veröffentlichen.
In der EU folgte mit der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2024 eine weitere, deutlich umfassendere Regulierungswelle. Die CSRD-Nachhaltigkeitsinformationen müssen im Lagebericht als Teil des Geschäftsberichts veröffentlicht und von einer unabhängigen Prüfgesellschaft revidiert werden. Am 24. Mai 2024 hat der EU-Rat sodann die Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) angenommen, welche Unternehmen dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken in ihren Wertschöpfungsketten zu identifizieren, zu bewerten und zu mindern. Vor diesem Hintergrund sieht sich die Schweiz in Zugzwang, mit der rasch voranschreitenden internationalen Regulierungsentwicklung angemessen Schritt zu halten. So hat der Bundesrat am 26. Juni 2024 ein Vernehmlassungsverfahren eröffnet mit dem Ziel, die geltenden schweizerischen Bestimmungen über die Nachhaltigkeitsberichterstattung an die CSRD anzupassen.
2.—CH-Unternehmen mit grösserem EU-Footprint bereits ab 2025 betroffen
Für Schweizer Muttergesellschaften (mit einem EU-Nettoumsatzerlös von mind. EUR 150 Mio. und einer relevanten EU-Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassungen mit einem EU-Nettoumsatzerlös von mind. EUR 40 Mio.) gilt die Berichterstattungspflicht nach CSRD grundsätzlich erst ab dem Geschäftsjahr 2028. Für grosse EU-Unternehmen, aus Schweizer Sicht also auf Stufe grosser EU-Tochtergesellschaften, gelten die Offenlegungspflichten gemäss CSRD aber bereits ab dem Geschäftsjahr 2024 (Unternehmen die bereits nach NFRD berichterstattungspflichtig waren) bzw. ab dem Geschäftsjahr 2025. So müssen ab dem Geschäftsjahr 2026 alle Firmen mit Sitz in der EU (auch nicht börsennotierte) nach CSRD Bericht erstatten, unabhängig von ihrer Rechtsform und vom Sitz einer allfälligen Muttergesellschaft, wenn zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt sind:
1)—Durchschnittlich mind. 250 Beschäftigte während des Geschäftsjahrs;
2)—Bilanzsumme über EUR 25 Mio.;
3)—Umsatzerlös über EUR 50 Mio.
Auch kleinere Schweizer Unternehmen, welche die obengenannten Voraussetzungen nicht erfüllen, können dennoch schon bald indirekt von den Berichterstattungspflichten nach CSRD tangiert sein. Sie stehen namentlich gewissen Offenlegungsanforderungen gegenüber, wenn sie Teil der Lieferkette eines berichterstattungspflichtigen Unternehmens sind, welches umfassende Informationen, unter anderem auch in Bezug auf ihre Lieferkette, offenzulegen hat.
3.—Analyse jetzt starten, Zeit für allfällige aufwändige Vorbereitung sichern
Um rechtzeitig über revidierbare Prozesse und Systeme zur Sammlung aller notwendigen qualitativen und quantitativen Nachhaltigkeitsangaben zu verfügen, sind je nach Ausgangslage aufwändige Vorbereitungsarbeiten notwendig. Daher empfehlen wir ihnen, frühzeitig eine Analyse ihrer Konzernstruktur, ihrer Strategie und ihres Geschäftsmodells sowie ihrer Kundenbeziehungen und der Lieferkette mit Blick auf die Anforderungen gemäss EU- sowie Schweizer Recht vorzunehmen. Als erste Priorität ist festzustellen, ob und ab wann ihr Unternehmen in den Geltungsbereich der Berichterstattungspflichten fällt bzw. ob gestützt auf eine Ausnahmeregelung zumindest eine teilweise Reduktion der operativen Belastung im Zusammenhang mit der Berichterstattung möglich ist. Gestützt darauf ist ein schrittweises Vorgehen zur Implementierung und Umsetzung der Berichterstattung (allenfalls bereits orientiert an der CSRD) zu definieren.
Swiss Database on Medical Devices (swissdamed) von Swissmedic
Die Schweiz hat ihre Regulierung für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika umfassend überarbeitet, um die Sicherheit und Qualität zu verbessern und sich an die EU-Verordnungen anzupassen. Aufgrund der fehlenden Aktualisierung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA) wird die Schweiz seit Mai 2021 im Bereich der Medizinprodukte und seit Mai 2022 im Bereich der In-vitro-Diagnostika als Drittstaat betrachtet. Als Reaktion darauf wurde die Datenbank swissdamed eingerichtet, um die Marktüberwachung zu gewährleisten und die Versorgung mit sicheren Produkten in der Schweiz sicherzustellen.
MLL is ’noted for its very attentive customer contact. It communicates well and gives good, understandable explanations to the client› and ‹for every question, there are the right people in-house available to perform very good, cost-efficient and timely work›
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